Kurze Antwort
Mit gültigem Jahresjagdschein dürfen Langwaffen wie Flinte und Drilling ohne weitere Erlaubnis erworben werden; Kurzwaffen und Treibladungspulver nicht.
Der Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Jagdlangwaffen ohne WBK-Voreintrag. Pistolen (Kurzwaffen) erfordern vorherigen Voreintrag in die WBK, Treibladungspulver eine separate sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Regulations may vary depending on the federal state.
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