Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-41-2021

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf folgende Gegenstände ohne weitere Erlaubnis erwerben:

Kurze Antwort

Mit gültigem Jahresjagdschein dürfen Langwaffen wie Flinte und Drilling ohne weitere Erlaubnis erworben werden; Kurzwaffen und Treibladungspulver nicht.

  • A)Eine Flinte
  • B)Eine Pistole
  • C)Einen Drilling
  • D)Treibladungspulver
Erklärung

Der Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Jagdlangwaffen ohne WBK-Voreintrag. Pistolen (Kurzwaffen) erfordern vorherigen Voreintrag in die WBK, Treibladungspulver eine separate sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Regulations may vary depending on the federal state.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten