Kurze Antwort
Ja, der Jäger darf das unauffällige Stück Rehwild in der Decke ohne vorherige amtliche Fleischuntersuchung an einen Gastwirt verkaufen.
Eine amtliche Untersuchung ist nicht erforderlich, wenn beim lebenden Stück und beim Aufbrechen keine bedenklichen Merkmale festgestellt wurden. Das Wildbret muss dennoch unverzüglich versorgt und ausreichend gekühlt werden.
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