Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Nein, weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen in Baden-Württemberg nur bis 22.00 Uhr erlegt werden.</p>.
Richtig ist Option 3. In Baden-Württemberg gilt: Weibliches Rotwild und Kälber dürfen nur bis 22:00 Uhr bejagt werden; nach 22:00 Uhr ist die Erlegung unzulässig. Allgemein ist Schalenwild nachts geschützt, Ausnahmen (z. B. Schwarzwild) gelten hier nicht für Rotwild-Alttier und Kalb. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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