Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-76-2021

Ein Jagdfreund lädt Sie zum Ansitz auf Sauen und Rotwild ein. Um 22.30 Uhr kommt Ihnen ein Alttier mit Kalb. Dürfen Sie das Kalb erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Nein, weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen in Baden-Württemberg nur bis 22.00 Uhr erlegt werden.</p>.

  • A)Nein, es ist verboten, zur Nachtzeit Schalenwild zu erlegen.
  • B)<p>Ja, in Baden-Württemberg ist es erlaubt, weibliches Rotwild sowie Rotwildkälber zur Nachtzeit zu erlegen.</p>
  • C)<p>Nein, weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen in Baden-Württemberg nur bis 22.00 Uhr erlegt werden.</p>
  • D)<p>Nein, außerhalb von einem Rotwildgebiet dürfen nur Kronenhirsche erlegt werden.</p>
Erklärung

Richtig ist Option 3. In Baden-Württemberg gilt: Weibliches Rotwild und Kälber dürfen nur bis 22:00 Uhr bejagt werden; nach 22:00 Uhr ist die Erlegung unzulässig. Allgemein ist Schalenwild nachts geschützt, Ausnahmen (z. B. Schwarzwild) gelten hier nicht für Rotwild-Alttier und Kalb. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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