Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-203-2021

Ein Jagdpächter lädt zwei befreundete Jäger sowie vier Treiber zu einer Jagd auf Kaninchen ein. Handelt es sich hierbei um eine Gesellschaftsjagd im Sinne des JWMG?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, da vier Treiber mit dabei sind.
  • B)Nein.
  • C)Ja, da es sich um mehr als fünf Jagdteilnehmer handelt.
  • D)Ja, da die Jagd auf Kaninchen immer eine Gesellschaftsjagd darstellt.
Erklärung

Richtig ist „Nein“, weil nach JWMG (z. B. § 30) eine Gesellschaftsjagd erst vorliegt, wenn mehr als vier Jagdausübende teilnehmen. Treiber zählen nicht zu den Jagdausübenden. Hier jagen nur zwei befreundete Jäger (der Pächter ist Einladender, nicht zwingend jagdausübend), damit wird die Schwelle nicht erreicht. Regelungen können je nach Bundesland variieren. Welche Landesregelung ist gemeint?

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