Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“, weil nach JWMG (z. B. § 30) eine Gesellschaftsjagd erst vorliegt, wenn mehr als vier Jagdausübende teilnehmen. Treiber zählen nicht zu den Jagdausübenden. Hier jagen nur zwei befreundete Jäger (der Pächter ist Einladender, nicht zwingend jagdausübend), damit wird die Schwelle nicht erreicht. Regelungen können je nach Bundesland variieren. Welche Landesregelung ist gemeint?
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