Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-127-2021

Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Fasane aussetzen. Wann darf er sie frühestens bejagen?

Kurze Antwort

Nach dem Aussetzen von Fasanen dürfen sie frühestens im übernächsten Jagdjahr bejagt werden.

  • A)Im nächsten Monat.
  • B)Im nächsten Jagdjahr.
  • C)Im laufenden Jagdjahr.
  • D)Im übernächsten Jagdjahr.
Erklärung

Nach Aussetzung gilt eine Mindestwartezeit von sechs Monaten, und es darf erst nach Ablauf dieser Frist innerhalb der nächsten Jagdzeit gejagt werden. Praktisch fällt die erste zulässige Bejagung damit ins übernächste Jagdjahr.

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