Kurze Antwort
Das Aussetzen von Wildkaninchen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Obersten Jagdbehörde zulässig.
Nach Bundesjagdgesetz ist das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen besonders reglementiert; Näheres bestimmen die Länder. In den einschlägigen Landesjagdgesetzen ist hierfür die Oberste Jagdbehörde zuständig. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.
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