Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-128-2021

Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Wildkaninchen aussetzen.

Kurze Antwort

Das Aussetzen von Wildkaninchen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Obersten Jagdbehörde zulässig.

  • A)Dies ist ohne Einschränkung möglich.
  • B)Dies ist nur mit Genehmigung der Obersten Jagdbehörde zulässig.
  • C)Dies ist nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde zulässig.
  • D)Dies ist grundsätzlich verboten. Behördliche Genehmigungen sind ausgeschlossen.
Erklärung

Nach Bundesjagdgesetz ist das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen besonders reglementiert; Näheres bestimmen die Länder. In den einschlägigen Landesjagdgesetzen ist hierfür die Oberste Jagdbehörde zuständig. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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