Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-62-2021

Ein Jagdscheininhaber hat auf seiner Waffenbesitzkarte nur eine Flinte im Kaliber 16/70 eingetragen. Darf er auch Schrotpatronen mit einem anderen Kaliber erwerben?

Kurze Antwort

Ja, er darf Schrotmunition unabhängig vom eingetragenen Kaliber der Flinte erwerben.

  • A)Ja, aber nur im Kaliber 16/65.
  • B)Ja, aber nur im Kaliber 16/67,5 und 16/65.
  • C)Nein, er darf nur Munition für die eingetragene Flinte erwerben.
  • D)Ja.
Erklärung

Langwaffenmunition kann der Jagdscheininhaber durch Vorlage des gültigen Jagdscheins in jedem Kaliber und unbegrenzter Menge erwerben. Die Kaliberbindung in der WBK gilt nur für Kurzwaffenmunition mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung.

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