Kurze Antwort
Ja, er darf Schrotmunition unabhängig vom eingetragenen Kaliber der Flinte erwerben.
Langwaffenmunition kann der Jagdscheininhaber durch Vorlage des gültigen Jagdscheins in jedem Kaliber und unbegrenzter Menge erwerben. Die Kaliberbindung in der WBK gilt nur für Kurzwaffenmunition mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung.
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