Kurze Antwort
Richtig ist: Ich darf ihm die Waffe leihen.
Richtig ist: Ich darf ihm die Waffe leihen. Begründung: Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen unter Aufsicht jagen und für die Dauer der Jagdausübung sowie des jagdlichen Übungsschießens Jagdwaffen ohne eigene Erlaubnis führen und benutzen. Das Verleihen einer Langwaffe ist daher zulässig, wenn er tatsächlich jagdlich übt/jagt; Leihschein mit Datum/Uhrzeit ist mitzuführen, die Leihdauer ist auf maximal einen Monat begrenzt.
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