Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-157-2021

Ein Reh wird beim Zusammenprall mit einem Auto sofort getötet. Bei Ihrem Eintreffen ist das Stück zwar verendet aber noch warm. Was ist erlaubt?

Kurze Antwort

Erlaubt ist nur, das verendet aufgefundene Reh über die Tierkörperbeseitigung unschädlich zu entsorgen.

  • A)Das Reh zum Verzehr an eine befreundete Familie zu verschenken.
  • B)Das Reh an eine Metzgerei zu verkaufen.
  • C)Das Reh nach einer Fleischuntersuchung durch eine kundige Person an eine Gaststätte zu verkaufen.
  • D)Das Reh über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.
Erklärung

Unfallwild ist nicht durch Erlegen zu Tode gekommen und darf daher nicht in den Verkehr gebracht oder verschenkt werden; das wäre strafbar. Eine Verwertung ist ausgeschlossen, daher bleibt nur die Abgabe an die Tierkörperbeseitigung.

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