Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-239-2021

Ein Spaziergänger führt seinen Hund unangeleint im Wald aus. Was ist richtig?

Kurze Antwort

Ordnungswidrig ist es erst, wenn der Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs frei läuft; wildernde Hunde dürfen nicht beliebig, sondern nur in engen, gesetzlich geregelten Fällen getötet werden.

  • A)Der Spaziergänger handelt ordnungswidrig, da er den Hund nicht angeleint hat.
  • B)Der Spaziergänger handelt ordnungswidrig, wenn er den Hund außerhalb seines Einwirkungsbereichs frei laufen lässt.
  • C)Wildernde Hunde dürfen nur nach behördlicher Genehmigung getötet werden.
  • D)Alle Hunde müssen im Wald immer angeleint werden.
Erklärung

Freilaufend ist nicht gleich wildernd; entscheidend ist das Außer-Kontrolle-Sein und Nachstellen des Wildes. Das Töten wildernder Hunde ist Jagdschutzmaßnahme und nur als Ultima Ratio nach Landesrecht zulässig, nicht pauschal oder genehmigungsfrei. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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