Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-132-2021

Ein von einem Jagdgast tödlich getroffener Fasan fällt in Sichtweite in einen Friedhof.

Kurze Antwort

Der Schütze darf den Fasan nachsuchen und ihn zugunsten des Jagdausübungsberechtigten aneignen, obwohl auf Friedhöfen die Jagd ruht.

  • A)Er darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd.
  • B)Der Betreiber des Friedhofes hat das Recht der Aneignung.
  • C)Der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zugunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen.
  • D)Der Schütze darf zwar nachsuchen, muss aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofs abliefern.
Erklärung

Friedhöfe sind befriedete Bezirke; dort ruht die Jagd, aber die Nachsuche auf verendetes oder tödlich getroffenes Wild ist zulässig. Das Aneignungsrecht steht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten