Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-132-2021

Ein von einem Jagdgast tödlich getroffener Fasan fällt in Sichtweite in einen Friedhof.

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zugunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen.

  • A)Er darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd.
  • B)Der Betreiber des Friedhofes hat das Recht der Aneignung.
  • C)Der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zugunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen.
  • D)<p>Der Schütze darf zwar nachsuchen, muss aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofs abliefern. </p>

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