Kurze Antwort
Die Genusstauglichkeit stellt der amtliche Tierarzt im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung fest.
Waidwund geschossenes Wild zeigt bedenkliche Merkmale (z. B. Magen-/Darminhalt in der Bauchhöhle). In solchen Fällen ist eine amtliche Fleischuntersuchung verpflichtend, die ausschließlich der amtliche Tierarzt durchführt.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.