Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-182-2021

Ein waidwund geschossener Bock wird am nächsten Morgen auf der Nachsuche gefunden. Wer stellt seine Genusstauglichkeit fest?

Kurze Antwort

Die Genusstauglichkeit stellt der amtliche Tierarzt im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung fest.

  • A)Der Jagdausübungsberechtigte
  • B)Der Erleger
  • C)Der amtliche Tierarzt
  • D)Der Abnehmer
Erklärung

Waidwund geschossenes Wild zeigt bedenkliche Merkmale (z. B. Magen-/Darminhalt in der Bauchhöhle). In solchen Fällen ist eine amtliche Fleischuntersuchung verpflichtend, die ausschließlich der amtliche Tierarzt durchführt.

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