Kurze Antwort
In Baden-Württemberg darf der Eigentümer im befriedeten Hausgarten Wildkaninchen nur mit Sachkundenachweis (Fallenjagdbescheinigung) und behördlicher Fanggenehmigung fangen.
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd; Ausnahmen sind nur mit Genehmigung zulässig. Ohne Jagdschein braucht der Eigentümer zusätzlich die anerkannte Sachkunde für die Fangjagd. Ablieferungs- oder Meldepflichten ersetzen diese Genehmigung nicht.
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