Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-227-2021

Ein Wohnhausbesitzer ohne Jagdschein will in seinem in Baden-Württemberg gelegenen, eingefriedeten Hausgarten Wildkaninchen fangen, die seine Gemüsebeete schädigen.

Kurze Antwort

In Baden-Württemberg darf der Eigentümer im befriedeten Hausgarten Wildkaninchen nur mit Sachkundenachweis (Fallenjagdbescheinigung) und behördlicher Fanggenehmigung fangen.

  • A)Er kann das jederzeit tun.
  • B)Er muss gefangene Kaninchen beim Jagdpächter abliefern.
  • C)Er darf nur mit Sachkundenachweis und Fanggenehmigung tätig werden.
  • D)Er muss lediglich die Zahl der gefangenen Kaninchen der Jagdbehörde jährlich melden.
Erklärung

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd; Ausnahmen sind nur mit Genehmigung zulässig. Ohne Jagdschein braucht der Eigentümer zusätzlich die anerkannte Sachkunde für die Fangjagd. Ablieferungs- oder Meldepflichten ersetzen diese Genehmigung nicht.

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