Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-227-2021

Ein Wohnhausbesitzer ohne Jagdschein will in seinem in Baden-Württemberg gelegenen, eingefriedeten Hausgarten Wildkaninchen fangen, die seine Gemüsebeete schädigen.

Kurze Antwort

Richtig ist: Er darf nur mit Sachkundenachweis und Fanggenehmigung tätig werden.

  • A)Er kann das jederzeit tun.
  • B)Er muss gefangene Kaninchen beim Jagdpächter abliefern.
  • C)Er darf nur mit Sachkundenachweis und Fanggenehmigung tätig werden.
  • D)Er muss lediglich die Zahl der gefangenen Kaninchen der Jagdbehörde jährlich melden.

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