Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-47-2021

Eine Person besitzt nach dem Waffengesetz die Zuverlässigkeit nicht mehr. Sie hat damit zu rechnen, dass

Kurze Antwort

Es ist damit zu rechnen, dass die Waffenbesitzkarte widerrufen wird und die Waffen einem Berechtigten überlassen werden müssen.

  • A)sie eine Abmahnung vom Kreisjagdamt erhält.
  • B)die Waffenbesitzkarte widerrufen wird.
  • C)sie an einer Nachschulung teilnehmen muss.
  • D)sie die Waffen einem Berechtigten überlassen muss.
Erklärung

Mit dem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit entfällt die Voraussetzung für die Waffenbesitzkarte. Die Waffen müssen anschließend unbrauchbar gemacht oder an eine berechtigte Person veräußert werden.

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