Kurze Antwort
Es ist damit zu rechnen, dass die Waffenbesitzkarte widerrufen wird und die Waffen einem Berechtigten überlassen werden müssen.
Mit dem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit entfällt die Voraussetzung für die Waffenbesitzkarte. Die Waffen müssen anschließend unbrauchbar gemacht oder an eine berechtigte Person veräußert werden.
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