Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-184-2021

Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten und mit Reifen beschwerten Maissilo Schaden an. Ist der Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Nein, der Schaden ist nicht ersatzpflichtig, da es sich um getrennte und bereits eingeerntete Erzeugnisse handelt.

  • A)Ja, weil es sich um getrennte und eingelagerte Erzeugnisse handelt.
  • B)Ja, aber nur in den Fällen, in denen das Silo mindestens 200 Meter vom nächsten Haus entfernt liegt.
  • C)Nein, weil es sich um getrennte und eingeerntete Erzeugnisse eines Grundstücks handelt.
Erklärung

Nach § 31 BJagdG sind nur Schäden an getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen ersatzpflichtig. Ein mit Folie abgedecktes Maissilo gilt als eingeerntet, daher entfällt der Wildschadensersatz.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten