Kurze Antwort
Nein, der Schaden ist nicht ersatzpflichtig, da es sich um getrennte und bereits eingeerntete Erzeugnisse handelt.
Nach § 31 BJagdG sind nur Schäden an getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen ersatzpflichtig. Ein mit Folie abgedecktes Maissilo gilt als eingeerntet, daher entfällt der Wildschadensersatz.
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