Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-4-2021

Eine Schusswaffe muss Kennzeichnungen tragen, welche sind notwendig?

Kurze Antwort

Notwendig sind die eingetragene Marke/des Herstellers, die Bezeichnung des Kalibers und die Beschusszeichen.

  • A)Eingetragene Marke des Herstellers
  • B)Die Bezeichnung des Kalibers
  • C)Der Gefahrenbereich der Geschosse
  • D)Der Geschoßtyp
  • E)Die Beschusszeichen
Erklärung

Nach § 24 WaffG müssen auf wesentlichen Teilen Herstellerangabe und Kaliberbezeichnung angebracht sein; zusätzlich belegen Beschusszeichen nach BeschG den bestandenen staatlichen Beschuss. Gefahrenbereich und Geschoßtyp sind keine vorgeschriebenen Waffenkennzeichnungen.

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