Kurze Antwort
Notwendig sind die eingetragene Marke/des Herstellers, die Bezeichnung des Kalibers und die Beschusszeichen.
Nach § 24 WaffG müssen auf wesentlichen Teilen Herstellerangabe und Kaliberbezeichnung angebracht sein; zusätzlich belegen Beschusszeichen nach BeschG den bestandenen staatlichen Beschuss. Gefahrenbereich und Geschoßtyp sind keine vorgeschriebenen Waffenkennzeichnungen.
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