Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-248-2021

Eine von Ihnen erlegte Rehgeiß zeigt beim Versorgen keine Auffälligkeiten. Können Sie das Stück an einen Gasthof verkaufen?

Kurze Antwort

Ja, Sie können die Rehgeiß ohne amtliche Fleischuntersuchung an einen Gasthof verkaufen, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nur nach amtlicher Fleischuntersuchung.
Erklärung

Das gilt für die Abgabe kleiner Mengen als Primärerzeugnis, also im Ganzen in der Decke, an die Gastronomie zur unmittelbaren Abgabe an Endverbraucher. Bei bedenklichen Merkmalen ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.

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