Kurze Antwort
Ja, Sie können die Rehgeiß ohne amtliche Fleischuntersuchung an einen Gasthof verkaufen, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen.
Das gilt für die Abgabe kleiner Mengen als Primärerzeugnis, also im Ganzen in der Decke, an die Gastronomie zur unmittelbaren Abgabe an Endverbraucher. Bei bedenklichen Merkmalen ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.
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