Kurze Antwort
Richtig ist: In das Treiben mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nur geschossen werden, wenn der Jagdleiter es ausdrücklich zulässt und dadurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Die UVV Jagd (VSG 4.4) erlaubt das Hineinschießen nur als Ausnahme bei besonderen Verhältnissen und mit Freigabe durch den Jagdleiter. Ohne diese Genehmigung ist der Kugelschuss ins Treiben untersagt.
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