Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-70-2021

Es ist erlaubt,

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei der Schwarzwildjagd Zielfernrohre mit Leuchtpunktabsehen zu verwenden. und Die Drückjagd auf Rehwild auszuüben.

  • A)Mit einer Kastenfalle, Fallentyp A, Fasanen zu fangen.
  • B)Mit Büchsenpatronen im Kaliber .243 Remington, deren E 100 2300 Joule beträgt, auf Gamskitze zu schießen.
  • C)Bei der Schwarzwildjagd Zielfernrohre mit Leuchtpunktabsehen zu verwenden.
  • D)Mit Posten einen Dachs zu erlegen.
  • E)Die Drückjagd auf Rehwild auszuüben.
Erklärung

Richtig sind: - Bei Schwarzwild Zielfernrohre mit Leuchtpunktabsehen: Leuchtabsehen helfen nur beim Zielen in schlechtem Licht, blenden das Wild nicht und sind zulässig. - Drückjagd auf Rehwild: Rehwild darf auf Drückjagden bejagt werden; es handelt sich um eine übliche Gesellschaftsjagdform. Falsch: - Kastenfalle für Fasanen: Fallenfang bei Federwild ist unzulässig. - .243 Rem auf Gamskitz: Für übriges Schalenwild (auch Gams) gilt mind. E100 2000 J und Kaliber ≥ 6,5 mm; .243 hat nur 6,2 mm. - Posten (grobe Schrote) auf Dachs: Posten sind für Schalenwild und Dachse unzulässig, es ist Kugel zu verwenden.

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