Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-71-2021

Es ist erlaubt,

Kurze Antwort

Erlaubt sind das Frettieren auf Wildkaninchen sowie die Jagd auf Enten am 27. Dezember; Treibjagd bei Mondschein und der Schuss mit Posten auf Dachs sind verboten.

  • A)das Frettieren auf Kaninchen auszuüben.
  • B)am 27. Dezember Enten zu jagen.
  • C)die Treibjagd bei Mondschein auszuüben.
  • D)mit Posten auf einen Dachs zu schießen.
Erklärung

Frettieren ist die Baujagd mit dem Frettchen auf Kaninchen und zulässig. Enten haben winterliche Jagdzeiten. Treibjagd bei Mondschein ist nach BJG verboten; Posten (grobe Schrote) auf Dachs sind unzulässig.

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