Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-69-2021

Es ist erlaubt, beim Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen:

Kurze Antwort

Erlaubt ist die Nutzung eines Zielfernrohrs mit rotem Leuchtpunktabsehen; die anderen genannten Hilfsmittel sind beim Erlegen von Wild verboten.

  • A)Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte.
  • B)Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind.
  • C)Zielfernrohr mit einem roten Leuchtpunktabsehen.
  • D)Künstliche Lichtquellen und Spiegel.
Erklärung

Nach § 19 Abs. 1 BJagdG sind künstliche Lichtquellen, Spiegel, Tonbandgeräte sowie Nachtzielgeräte mit Bildwandler/elektronischer Verstärkung verboten. Ein Leuchtpunkt im Absehen dient nur der Zielauffassung und gilt nicht als künstliche Beleuchtung des Ziels.

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