Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-72-2021

Es ist verboten,

Kurze Antwort

Richtig sind: zur Bejagung von Schwarzwild fest mit der Waffe verbundene künstliche Lichtquellen während der Schussabgabe zu verwenden., auf Rotwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) weniger als 2000 Joule beträgt. und Rehwild zur Nachtzeit zu erlegen.

  • A)mit Schrot auf Flugwild zu schießen.
  • B)zur Bejagung von Schwarzwild fest mit der Waffe verbundene künstliche Lichtquellen während der Schussabgabe zu verwenden.
  • C)auf Rehwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) mehr als 1000 Joule beträgt.
  • D)auf Rotwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) weniger als 2000 Joule beträgt.
  • E)Rehwild zur Nachtzeit zu erlegen.

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