Kurze Antwort
Verboten sind die Verwendung fest mit der Waffe verbundener künstlicher Lichtquellen auf Schwarzwild, Büchsenpatronen mit weniger als 2.000 Joule E100 auf Rotwild und das Erlegen von Rehwild zur Nachtzeit.
Für Rotwild gelten mindestens 6,5 mm Kaliber und 2.000 Joule E100. Rehwild darf während der Nachtzeit nicht erlegt werden; künstliche Lichtquellen dürfen grundsätzlich nicht zum Erlegen von Wild verwendet werden.
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