Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-72-2021

Es ist verboten,

Kurze Antwort

Verboten sind die Verwendung fest mit der Waffe verbundener künstlicher Lichtquellen auf Schwarzwild, Büchsenpatronen mit weniger als 2.000 Joule E100 auf Rotwild und das Erlegen von Rehwild zur Nachtzeit.

  • A)mit Schrot auf Flugwild zu schießen.
  • B)zur Bejagung von Schwarzwild fest mit der Waffe verbundene künstliche Lichtquellen während der Schussabgabe zu verwenden.
  • C)auf Rehwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) mehr als 1000 Joule beträgt.
  • D)auf Rotwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) weniger als 2000 Joule beträgt.
  • E)Rehwild zur Nachtzeit zu erlegen.
Erklärung

Für Rotwild gelten mindestens 6,5 mm Kaliber und 2.000 Joule E100. Rehwild darf während der Nachtzeit nicht erlegt werden; künstliche Lichtquellen dürfen grundsätzlich nicht zum Erlegen von Wild verwendet werden.

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