Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-219-2021

Es ist verboten,

Kurze Antwort

Verboten ist, einen Hund an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten.

  • A)den Hund bei Laufschüssen von Schalenwild zu schnallen.
  • B)den Hund bei Kieferschüssen von Schalenwild zu schnallen.
  • C)den Hund an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten.
  • D)den Hund auf die geflügelte Ente anzusetzen.
Erklärung

Das Hetzen oder Abrichten am lebenden Tier widerspricht dem Tierschutzgesetz und der Waidgerechtigkeit. Ausnahmen wie das Schnallen auf laufkrankes Schalenwild in der Dickung dienen dem Tierschutz und sind ausdrücklich zulässig.

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