Kurze Antwort
Verboten ist, einen Hund an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten.
Das Hetzen oder Abrichten am lebenden Tier widerspricht dem Tierschutzgesetz und der Waidgerechtigkeit. Ausnahmen wie das Schnallen auf laufkrankes Schalenwild in der Dickung dienen dem Tierschutz und sind ausdrücklich zulässig.
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