Kurze Antwort
Richtig ist: Kasten- und Röhrenfallen der Typpen A und B nach DVO JWMG.
Richtig ist nur: Kasten- und Röhrenfallen der Typen A und B nach DVO JWMG. Diese sind für den unversehrten Lebendfang zugelassen und erfüllen die tierschutzrechtlichen Anforderungen. Wieselwippbrettfallen, Jungfuchsfallen aus Drahtgitter und Tellereisen sind für den Lebendfang entweder nicht zugelassen oder verboten (Tellereisen generell).
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