Kurze Antwort
Richtig sind: Bisam und Mäusebussard.
Richtig sind Bisam und Mäusebussard, weil sie zwar nicht (Bisam) bzw. nicht jagdbar (Mäusebussard als Greifvogel) dem Jagdrecht unterliegen: Der Mäusebussard ist streng geschützt und ganzjährig geschont, damit praktisch ausschließlich Naturschutzrecht relevant. Der Bisam ist nicht in § 2 BJG gelistet und in vielen Ländern nicht jagdbar; folglich greift hier nur das Naturschutzrecht. Habicht, Luchs und Elster sind im § 2 BJG aufgeführt und damit Jagdrecht (teils mit ganzjähriger Schonung) plus Naturschutzrecht.
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