Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-231-2021

Für welche Tierarten ist ausschließlich das Naturschutzrecht zuständig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bisam und Mäusebussard.

  • A)Habicht
  • B)Luchs
  • C)Bisam
  • D)Elster
  • E)Mäusebussard
Erklärung

Richtig sind Bisam und Mäusebussard, weil sie zwar nicht (Bisam) bzw. nicht jagdbar (Mäusebussard als Greifvogel) dem Jagdrecht unterliegen: Der Mäusebussard ist streng geschützt und ganzjährig geschont, damit praktisch ausschließlich Naturschutzrecht relevant. Der Bisam ist nicht in § 2 BJG gelistet und in vielen Ländern nicht jagdbar; folglich greift hier nur das Naturschutzrecht. Habicht, Luchs und Elster sind im § 2 BJG aufgeführt und damit Jagdrecht (teils mit ganzjähriger Schonung) plus Naturschutzrecht.

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