Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-123-2021

Für welche Wildarten wird von der unteren Jagdbehörde ein Abschussplan festgesetzt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rotwild und Damwild.

  • A)Fuchs
  • B)Schwarzwild
  • C)Rotwild
  • D)Damwild
  • E)Rehwild
Erklärung

Richtig sind Rotwild und Damwild. Begründung: Nach Bundesjagdgesetz sind grundsätzlich alle Schalenwildarten außer Schwarzwild abschussplanpflichtig; die Länder konkretisieren dies. In der Praxis setzen die unteren Jagdbehörden für Rot- und Damwild Abschusspläne fest bzw. bestätigen sie. Fuchs ist Raubwild (nicht abschussplanpflichtig), Schwarzwild ist bundesrechtlich ausgenommen, Rehwild ist je nach Land teils ohne behördliche Festsetzung oder gesondert geregelt. Hinweis: Regelungen können je nach Bundesland abweichen.

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