Kurze Antwort
Richtig ist: Für beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist.
Richtig ist: Für beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist. Begründung: Nach § 22 Abs. 4 BJagdG gilt in der Brut- und Setzzeit Elterntierschutz für alle zur Aufzucht notwendigen Elterntiere. Beteiligt sich der Rüde/♂ an der Jungenaufzucht (z. B. Fuchs), ist auch er bis zum Selbständigwerden der Jungen zu schonen. Die Gesetzgeber können je nach Bundesland Ausnahmen vorsehen.
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