Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-143-2021

Für welchen Elternteil gilt das Bejagungsverbot in der Brut- und Setzzeit?

Kurze Antwort

Richtig ist: Für beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist.

  • A)Immer nur für den weiblichen Teil.
  • B)Immer nur für den männlichen Teil.
  • C)Bei einigen Wildarten gibt es keinen besonderen Schutz für Elterntiere.
  • D)Für beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist.
Erklärung

Richtig ist: Für beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist. Begründung: Nach § 22 Abs. 4 BJagdG gilt in der Brut- und Setzzeit Elterntierschutz für alle zur Aufzucht notwendigen Elterntiere. Beteiligt sich der Rüde/♂ an der Jungenaufzucht (z. B. Fuchs), ist auch er bis zum Selbständigwerden der Jungen zu schonen. Die Gesetzgeber können je nach Bundesland Ausnahmen vorsehen.

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