Kurze Antwort
Krankgeschossenes Wild wird dem Abschussplan des Reviers angerechnet, in dem der Anschuss erfolgte, auch wenn es erst bei der Nachsuche im Nachbarrevier zur Strecke kommt.
Maßgeblich ist der Anschussort, nicht der Ort des Erlegens bei der Nachsuche. So wird die Planungssicherheit im Abschussplan gewahrt und Doppelzählungen werden vermieden.
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