Kurze Antwort
Richtig ist: Gemüse, das in einem Hausgarten ohne Schutzzaun angebaut wird.
Richtig ist: Gemüse im ungeschützten Hausgarten. Begründung: Sonderkulturen wie Gärten sind nach § 32 BJagdG nur ersatzfähig, wenn übliche Schutzvorrichtungen (z. B. Zaun) vorhanden sind. Fehlt der Schutz, entfällt der Anspruch. Getrennte, aber noch nicht eingeerntete Erzeugnisse (z. B. Kartoffeln am Feldrand) sind hingegen nach § 31 BJagdG ersatzpflichtig.
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