Kurze Antwort
Ohne Angabe des Bundeslandes lässt sich nicht sicher beurteilen, ob eine behördliche Fanggenehmigung erforderlich ist.
Die jagdrechtlichen Regelungen zu befriedeten Bezirken und zur Fangjagd können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Bitte nennen Sie das Bundesland, damit die Frage korrekt beantwortet werden kann.
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