Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-83-2021

Ihr Hausnachbar bittet Sie als zuständigen Jagdpächter, auf seiner Dachbühne einen Steinmarder zu fangen.

Kurze Antwort

Ohne Angabe des Bundeslandes lässt sich nicht sicher beurteilen, ob eine behördliche Fanggenehmigung erforderlich ist.

  • A)Sie benötigen dafür einen Sachkundenachweis.
  • B)Sie dürfen nur tätig werden, wenn für das Grundstück eine behördliche Fanggenehmigung vorliegt.
  • C)Sie können das ohne weiteres tun.
  • D)Sie müssen einen lebend gefangenen Marder anderorts wieder freilassen.
Erklärung

Die jagdrechtlichen Regelungen zu befriedeten Bezirken und zur Fangjagd können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Bitte nennen Sie das Bundesland, damit die Frage korrekt beantwortet werden kann.

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