Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-186-2021

Im September wird ein Rehbock von einem Jagdgast abends waidwund geschossen und am nächsten Morgen verendet aufgefunden. Beim Aufbrechen wird festgestellt, dass sich in der Bauchhöhle Mageninhalt befindet und das Bauchfell grünlich verfärbt ist. Der Revierinhaber will das Stück dem Erleger verkaufen. Muss der Rehbock einer Fleischbeschau unterzogen werden?

Kurze Antwort

Ja, der Rehbock muss der amtlichen Fleischuntersuchung (Fleischbeschau) zugeführt werden.

  • A)Nein, es genügt großräumiges Ausschneiden der verfärbten Stellen.
  • B)Nach Abreiben der befallenen Stellen mit Essig im Bauchraum nicht.
  • C)Nein.
  • D)Ja.
Erklärung

Grünlich verfärbtes Bauch- und Brustfell sowie Mageninhalt in der Bauchhöhle sind bedenkliche Merkmale infolge Fäulnis/Gasbildung nach Weidwundschuss. Solches Nachsuchenwild ist in der Regel ein Fall für die amtliche Fleischbeschau.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten