Kurze Antwort
Ja, der Rehbock muss der amtlichen Fleischuntersuchung (Fleischbeschau) zugeführt werden.
Grünlich verfärbtes Bauch- und Brustfell sowie Mageninhalt in der Bauchhöhle sind bedenkliche Merkmale infolge Fäulnis/Gasbildung nach Weidwundschuss. Solches Nachsuchenwild ist in der Regel ein Fall für die amtliche Fleischbeschau.
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