Kurze Antwort
Richtig sind: Bei einer Drückjagd auf Schalenwild dürfen "Durchgeh- oder Treiberschützen" während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen., Wenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in deren Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden. und Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich von der Umgebung abheben.
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