Kurze Antwort
Zutreffend sind: Durchgeh-/Treiberschützen führen während des Treibens nur entladene Waffen; in Richtung von Personen darf weder angeschlagen noch geschossen werden; alle unmittelbar Beteiligten müssen sich farblich deutlich von der Umgebung abheben.
VSG 4.4 schreibt entladene Waffen für Durchgeh-/Treiberschützen vor (Ausnahmen nur außerhalb Drückjagd-Kontexten). Schuss- und Anschlagverbot gilt bei Gefahrennähe. Sichtbare Signalkleidung ist für alle unmittelbar Beteiligten vorgeschrieben. Andere Aussagen sind unzulässig.
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