Kurze Antwort
Zutreffend sind die Pflicht zur Begleitung bei der Bergung in unwegsamem Gelände sowie die Anwesenheit eines Begleiters bei der Jagd auf Gewässern; Ansitz und Pirsch im flachen Gelände erfordern keinen Begleiter.
Die UVV Jagd fordert Begleiter, wo besondere Gefahren bestehen: Wasser und unwegsames Gelände. Auf Ansitz und bei Pirsch im flachen Gelände genügt eigenverantwortliches, sicheres Handeln ohne verpflichtenden Begleiter.
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