Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-243-2021

In einem Jagdrevier in Baden-Württemberg beabsichtigt der Jagdpächter eine Drückjagd am 15. Januar durchzuführen. Welche Wildtiere darf er frei geben?

Kurze Antwort

Richtig sind: Überläufer, Weibliches Rehwild und Rehbock.

  • A)Bache mit gestreiften Frischlingen
  • B)Überläufer
  • C)Weibliches Rehwild
  • D)Feldhase
  • E)Rehbock
Erklärung

Richtig sind Überläufer, weibliches Rehwild und Rehbock. Am 15. Januar haben Schwarzwild und Rehwild eine Jagdzeit; führende Elterntiere sind wegen Muttertierschutz immer tabu. Feldhase hat in BW zu diesem Zeitpunkt Schonzeit. Hinweis: Führende Bachen sind stets zu schonen, auch wenn Schwarzwild teils ganzjährig bejagt wird. Regeln können je nach Bundesland variieren; hier gilt BW.

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