Kurze Antwort
Sie müssen eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen und zusätzlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Bau des Hochsitzes einholen.
In NSG gilt die Verordnung des Schutzgebiets; Ausnahmen (Befreiungen) erteilt die zuständige Behörde. Unabhängig davon ist für jagdliche Einrichtungen die Einwilligung des Grundeigentümers erforderlich.
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