Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-226-2021

In einem Naturschutzgebiet (NSG) ist es untersagt, Hochsitze zu errichten. Aufgrund von großen Wildschäden in an das Schutzgebiet angrenzenden Äckern wollen Sie auch im NSG Wildschweine bejagen und dazu einen Hochsitz bauen. Was müssen Sie tun?

Kurze Antwort

Richtig sind: Befreiung von der Schutzgebietsverordnung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen. und Die Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Bau des Hochsitzes einholen.

  • A)Genehmigung der Gemeinde beantragen.
  • B)Zustimmung des Naturschutzbeauftragten einholen.
  • C)Befreiung von der Schutzgebietsverordnung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen.
  • D)Zustimmung der Unteren Jagdbehörde einholen.
  • E)Die Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Bau des Hochsitzes einholen.

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