Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-226-2021

In einem Naturschutzgebiet (NSG) ist es untersagt, Hochsitze zu errichten. Aufgrund von großen Wildschäden in an das Schutzgebiet angrenzenden Äckern wollen Sie auch im NSG Wildschweine bejagen und dazu einen Hochsitz bauen. Was müssen Sie tun?

Kurze Antwort

Sie müssen eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen und zusätzlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Bau des Hochsitzes einholen.

  • A)Genehmigung der Gemeinde beantragen.
  • B)Zustimmung des Naturschutzbeauftragten einholen.
  • C)Befreiung von der Schutzgebietsverordnung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen.
  • D)Zustimmung der Unteren Jagdbehörde einholen.
  • E)Die Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Bau des Hochsitzes einholen.
Erklärung

In NSG gilt die Verordnung des Schutzgebiets; Ausnahmen (Befreiungen) erteilt die zuständige Behörde. Unabhängig davon ist für jagdliche Einrichtungen die Einwilligung des Grundeigentümers erforderlich.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten