Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-209-2021

In Ihrem Revier befindet sich eine Waldwiese mit einer Grillstelle die häufig genutzt wird. Welche Rechte haben Sie als Jagdausübungberechtigter?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ich kann die Besucher der Grillstelle auf mein jagdliches Vorhaben hinweisen.

  • A)Bei der Waldwiese mit Grillstelle handelt es sich um einen befriedeten Bezirk.
  • B)Ich kann die Besucher der Grillstelle auf mein jagdliches Vorhaben hinweisen.
  • C)Ich sperre die Grillstelle ohne behördliche Genehmigung für die Zeit der Jagdausübung durch Schilder.
  • D)Ich kann die Besucher der Grillstelle auf mein jagdliches Vorhaben hinweisen und darf unabhängig davon, ob die Besucher die Grillstelle verlassen, jagen.

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