Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-38-2021

In Ihrem Revier gibt es eingezäunte Viehweiden. Welche Aussagen sind zutreffend?

Kurze Antwort

Zutreffend sind: Wenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort gejagt werden, und eingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.

  • A)Wenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden.
  • B)Eingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.
  • C)In eingezäunten Viehweiden darf nicht gejagt werden.
  • D)Eingezäunte Viehweiden dürfen durch den Jagdausübungsberechtigten nicht betreten werden.
Erklärung

Viehweiden gelten jagdrechtlich nicht automatisch als befriedete Bezirke. Die Jagdausübung ist dort zulässig, sofern kein Weidevieh anwesend ist und Sicherheitsaspekte sowie Eigentümerrechte beachtet werden.

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