Kurze Antwort
Zutreffend sind: Wenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort gejagt werden, und eingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.
Viehweiden gelten jagdrechtlich nicht automatisch als befriedete Bezirke. Die Jagdausübung ist dort zulässig, sofern kein Weidevieh anwesend ist und Sicherheitsaspekte sowie Eigentümerrechte beachtet werden.
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