Kurze Antwort
Es besteht Schweinepestverdacht; ich melde dies unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt und veranlasse die Untersuchung der Frischlinge.
Einzelnd ziehende, abgekommene Überläufer und verendete Frischlinge sind typische ASP/KSP-Verdachtsanzeichen. Verdacht und Feststellung sind anzeigepflichtig; das Veterinäramt koordiniert Untersuchungen und weitere Maßnahmen, Wildbret ist bis zur Klärung nicht zu verwerten.
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