Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-7-2021

In Ihrem Revier tritt eine Wildseuche auf. Innerhalb welcher Frist haben Sie dies der zuständigen Behörde zu melden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unverzüglich.

  • A)Innerhalb einer Woche
  • B)Innerhalb eines Monats
  • C)Unverzüglich
  • D)Es ist keine Meldung erforderlich

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