Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-24-2021

In Ihrem Revier wird ein Biber überfahren, dürfen Sie sich ihn aneignen und verkaufen?

Kurze Antwort

Nein, Sie dürfen sich den überfahrenen Biber weder aneignen noch verkaufen.

  • A)Ja, ich darf ihn mir aneignen und verkaufen.
  • B)Ja, ich darf ihn mir aneignen, aber nicht verkaufen.
  • C)Nein, ich darf ihn mir weder aneignen noch verkaufen.
  • D)Ja, aber erst nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde.
Erklärung

Der Biber unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist nach Naturschutzrecht besonders geschützt. Besonders geschützte Arten dürfen weder angeeignet noch vermarktet werden; Ausnahmen bedürfen behördlicher Entscheidung, die hier nicht greift.

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