Kurze Antwort
Nein, Sie dürfen sich den überfahrenen Biber weder aneignen noch verkaufen.
Der Biber unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist nach Naturschutzrecht besonders geschützt. Besonders geschützte Arten dürfen weder angeeignet noch vermarktet werden; Ausnahmen bedürfen behördlicher Entscheidung, die hier nicht greift.
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