Kurze Antwort
Richtig ist: Naturschutzgebiet.
In Naturschutzgebieten gelten besonders strenge Schutzvorschriften (§ 23 BNatSchG). Die jeweilige Gebietsverordnung kann jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze untersagen, um Störungen und Veränderungen zu vermeiden. In Landschaftsschutzgebieten, Naturparken oder Vogelschutzgebieten sind solche Verbote nicht per se vorgesehen, sondern meist weniger streng bzw. abhängig von der konkreten Verordnung.
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