Kurze Antwort
Richtig ist: Im Umkreis von 300 m.
Richtig ist 300 m. Hintergrund: An Fütterungen darf nicht „aus dem Trog“ gejagt werden – rund um die Fütterung gilt ein Schutzradius, damit kein unwaidgerechter Anreiz entsteht. Der Gesetzgeber untersagt das Erlegen von Wild im 300‑m-Umkreis zulässiger Fütterungen; kleinere Radien (50–200 m) oder größere (500 m) treffen hier nicht zu. Hinweis: Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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