Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-107-2021

In welchem Umkreis von zulässigen Fütterungen darf Wild nicht erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Im Umkreis von 300 m.

  • A)Im Umkreis von 50 m
  • B)Im Umkreis von 100 m
  • C)Im Umkreis von 200 m
  • D)Im Umkreis von 300 m
  • E)Im Umkreis von 500 m
Erklärung

Richtig ist 300 m. Hintergrund: An Fütterungen darf nicht „aus dem Trog“ gejagt werden – rund um die Fütterung gilt ein Schutzradius, damit kein unwaidgerechter Anreiz entsteht. Der Gesetzgeber untersagt das Erlegen von Wild im 300‑m-Umkreis zulässiger Fütterungen; kleinere Radien (50–200 m) oder größere (500 m) treffen hier nicht zu. Hinweis: Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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