Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-238-2021

In welchem Zeitraum herrscht in Baden-Württemberg allgemeine Jagdruhe?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vom 16. Februar bis 15. April.

  • A)Vom 01. März bis 30. April
  • B)Vom 01. April bis 31. März.
  • C)Vom 16. Februar bis 15. April.
  • D)Vom 15. Februar bis 30. April.
  • E)Vom 01. September bis 15. Januar.
Erklärung

Richtig ist: 16. Februar bis 15. April. In Baden-Württemberg gilt in diesem Zeitraum eine allgemeine Schonzeit (allgemeine Jagdruhe) nach JWMG § 41 Abs. 2. Schwarzwild darf aus Gründen des ASP-Prävention unter Aussetzung der allgemeinen Schonzeit bis auf Weiteres unbefristet ganzjährig bejagt werden. Danach kann Schwarzwild ganzjährig überall im Wald und im Offenland bejagt werden, wo das möglich ist. Zu beachten ist der Muttertierschutz.

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