Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-194-2021

In welchen Fällen handelt es sich um ersatzpflichtigen Jagdschaden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht entstehen. und Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Tabakfeldern entstehen.

  • A)Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht entstehen.
  • B)Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Tabakfeldern entstehen.
  • C)Ein angeschweißter Keiler zerstört durch Anfliehen einen Weidezaun.
  • D)Eine Rotte Schwarzwild bricht auf einem frisch eingesäten Maisacker.

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