Kurze Antwort
Zulässig ist das Schnallen zum Niederziehen eines laufkranken Rehs in der Dickung und zum Bringen eines flüchtenden, angeschossenen Fuchses.
Weidgerecht darf der wildscharfe Hund bei der Nachsuche eingesetzt werden, um krankes Schalenwild niederzutun oder angeschossenes Raubwild zu bringen. Hetzen auf Rebhühner oder Katzen verstößt gegen Tierschutzrecht und ist unzulässig.
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