Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-100-2021

In welchen Fällen ist es zulässig, einen wildscharfen Jagdhund zu schnallen?

Kurze Antwort

Zulässig ist das Schnallen zum Niederziehen eines laufkranken Rehs in der Dickung und zum Bringen eines flüchtenden, angeschossenen Fuchses.

  • A)Zum Fangen eines Rebhuhns im Treiben, wenn eine Schussabgabe aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.
  • B)Zum Niederziehen eines laufkranken Stückes Rehwild in der Dickung.
  • C)Zum Bringen eines flüchtenden, angeschossenen Fuchses.
  • D)Zum Fangen einer Katze wenn eine Schussabgabe nicht möglich ist.
Erklärung

Weidgerecht darf der wildscharfe Hund bei der Nachsuche eingesetzt werden, um krankes Schalenwild niederzutun oder angeschossenes Raubwild zu bringen. Hetzen auf Rebhühner oder Katzen verstößt gegen Tierschutzrecht und ist unzulässig.

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