Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-163-2021

In welchen Fällen kann nach dem JWMG ein ersatzpflichtiger Wildschaden entstehen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Kaninchen nagt an Raps. und Rehe verbeißen Reben in Weinbergen.

  • A)Habicht schlägt Haustaube.
  • B)Feldhase äst Feldsalat.
  • C)Kaninchen nagt an Raps.
  • D)Wildtauben nehmen Saat auf.
  • E)Rehe verbeißen Reben in Weinbergen.
Erklärung

Das JWMG (Baden-Württemberg) erweitert die Ersatzpflicht über das Bundesrecht hinaus: Wildkaninchen sind generell ersatzpflichtig; Rehwildschäden an Weinreben sind in BW ebenfalls ersatzpflichtig. Daher sind „Kaninchen nagt an Raps“ und „Rehe verbeißen Reben“ korrekt. Habicht/Haustaube, Feldhase und Wildtauben begründen keinen Ersatzanspruch. Hinweise: Schutzvorrichtungen müssen bei Sonderkulturen (z. B. Weinbau) üblich und wirksam sein; sonst kann der Anspruch entfallen. Regeln können je nach Bundesland abweichen.

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