Kurze Antwort
Richtig sind: Kaninchen nagt an Raps. und Rehe verbeißen Reben in Weinbergen.
Das JWMG (Baden-Württemberg) erweitert die Ersatzpflicht über das Bundesrecht hinaus: Wildkaninchen sind generell ersatzpflichtig; Rehwildschäden an Weinreben sind in BW ebenfalls ersatzpflichtig. Daher sind „Kaninchen nagt an Raps“ und „Rehe verbeißen Reben“ korrekt. Habicht/Haustaube, Feldhase und Wildtauben begründen keinen Ersatzanspruch. Hinweise: Schutzvorrichtungen müssen bei Sonderkulturen (z. B. Weinbau) üblich und wirksam sein; sonst kann der Anspruch entfallen. Regeln können je nach Bundesland abweichen.
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