Kurze Antwort
Die auf der WBK eingetragene Erwerbserlaubnis (Voreintrag) für eine Kurzwaffe gilt maximal ein Jahr und muss innerhalb dieses Jahres eingelöst werden.
Der Voreintrag berechtigt zum Erwerb genau der eingetragenen Kurzwaffe und verfällt nach einem Jahr. Danach darf der Händler die Waffe nicht mehr verkaufen; es ist ein neuer Voreintrag nötig.
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