Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-58-2021

In welcher Frist muss eine auf der WBK eingetragene Erwerbserlaubnis für eine Kurzwaffe spätestens eingelöst werden?

Kurze Antwort

Die auf der WBK eingetragene Erwerbserlaubnis (Voreintrag) für eine Kurzwaffe gilt maximal ein Jahr und muss innerhalb dieses Jahres eingelöst werden.

  • A)Innerhalb von zwei Jahren.
  • B)Innerhalb eines Jahres.
  • C)Innerhalb eines Monats.
  • D)Innerhalb einer Woche.
Erklärung

Der Voreintrag berechtigt zum Erwerb genau der eingetragenen Kurzwaffe und verfällt nach einem Jahr. Danach darf der Händler die Waffe nicht mehr verkaufen; es ist ein neuer Voreintrag nötig.

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