Kurze Antwort
Richtig ist: 1. September bis 31. Januar.
Richtig ist 1. September bis 31. Januar. Nach den Jagdzeiten in Baden‑Württemberg sind Rehkitze (Rehwild: Kitze) erst ab 1.9. bis 31.1. offen; davor gelten sie als geführt und sind zu schonen (§ 22 Abs. 4 BJagdG/Muttertierschutz). Alle anderen Zeiträume weichen von der Landesjagdzeit ab.
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