Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-55-2021

Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine neu erworbene Langwaffe in die WBK eintragen lassen?

Kurze Antwort

Eine neu erworbene Langwaffe muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde zur Eintragung in die WBK angemeldet werden.

  • A)Unverzüglich.
  • B)Innerhalb von vier Wochen.
  • C)Innerhalb von zwei Wochen.
  • D)Innerhalb einer Woche.
  • E)Innerhalb von drei Monaten.
Erklärung

Als Jäger benötigst du für den Erwerb einer Langwaffe keinen Voreintrag. Nach dem Erwerb musst du die Waffe binnen 14 Tagen bei der Waffenbehörde anzeigen und die WBK zur Eintragung vorlegen.

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