Kurze Antwort
Eine neu erworbene Langwaffe muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde zur Eintragung in die WBK angemeldet werden.
Als Jäger benötigst du für den Erwerb einer Langwaffe keinen Voreintrag. Nach dem Erwerb musst du die Waffe binnen 14 Tagen bei der Waffenbehörde anzeigen und die WBK zur Eintragung vorlegen.
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