Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-46-2021

Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine veräußerte Langwaffe aus der WBK austragen lassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb von zwei Wochen.

  • A)Unverzüglich.
  • B)Innerhalb einer Woche.
  • C)Innerhalb von zwei Wochen.
  • D)Innerhalb von vier Wochen.
  • E)Innerhalb von drei Monaten.

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